Niedergesäss
Tankanlagen Technik GmbH

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Änderung der 20. und 21. BImSchV

Mit der aktuellen Verordnung zur Umsetzung der immissionsschutzrechtlichen Verordnungen werden auch die 20. Und 21. BImSchV geändert. Diese Verordnungen stehen nicht nur wegen dem Stellenwert und dem in der Vergangenheit betriebenen Aufwand zur Funktionstüchtigkeit der Gasrückführsysteme im Fokus – wir betrachten sie genauer, auch weil in ihnen der wasserrechtliche Fachbetrieb als Akteur definiert und nicht, wie üblich, die befähigte Person angesprochen ist. Die uns bekannt gemachten Änderungen sind praxisbezogen und branchenkonform. Wer als Fachbetrieb im Zusammenhang mit den genannten Verordnungen tätig wird, sollte die künftigen Neufassungen kennen. (aus dem BBS-Rundschreiben vom 02.09.2016)

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